Artikel 144 des Wettspielreglements Schweizerischer Fussballverband
Einreichungsfristen für Amateure
Transfergesuche (definitive und leihweise nationale Übertritte; internationale Übertritte) für Amateure können der Spielerkontrolle des SFV mittels www.clubcorner.ch innerhalb der nachstehenden Fristen eingereicht werden:
- vom 10. Juni bis und mit 31. August;
- vom 15. Januar bis und mit 15. Februar für internationale Übertritte und bis und mit 28. Februar für alle anderen Qualifikationsgesuche.
Transfergesuche für Kinder der Kategorien G, F und E können jederzeit (ganzjährig) eingereicht werden.
Transfergesuche (definitive und leihweise nationale Übertritte) für Amateure von aufgelösten bisherigen Klubs oder von bisherigen Klubs ohne aktives Team können mittels www.clubcorner.ch vom 10. Juni bis und mit 15. April eingereicht werden.
Transfergesuche (definitive und leihweise nationale Übertritte) für Amateure, deren letzter Einsatz in einem Verbandsspiel mehr als zwei Jahre zurückliegt, können mittels www.clubcorner.ch ganzjährig eingereicht werden.