Liebe Spieler, liebe Mitglieder, liebe Eltern.
Der Mitgliederbeitrag ist für den Verein neben Anlässen und dem Sponsorenlauf eine entscheidende Einnahmequelle. Wir bedanken uns bereits jetzt für die fristgerechte Bezahlung der versendeten Rechnungen.
Jeder Spieler, welcher den Betrag schuldig bleibt, wird intern gesperrt. Im Sinne der Fairness wird diese Sperre erst aufgehoben, wenn der Betrag beglichen ist. Das Mitglied kann während einer Sperre nicht am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.
Folgende Beträge wurden an der letzten GV von den Mitgliedern festgelegt:
Team | Betrag |
1. Mannschaft | CHF 500.- |
2.Mannschaft | CHF 450.- |
3. Mannschaft | CHF 400.- |
U 15 | CHF 1000.- |
FE 14 | CHF 1000.- |
FE 13 | CHF 750.- |
FE 12 | CHF 750.- |
U 11 | CHF 600.- |
Junioren A Youth League | CHF 450.- |
Junioren A Regional | CHF 400.- |
Junioren B Youth League | CHF 450.- |
Junioren B Regional | CHF 400.- |
Junioren C Youth League | CHF 450.- |
Junioren C Regional | CHF 400.- |
Junioren D | CHF 380.- |
Junioren E | CHF 360.- |
Junioren F | CHF 330.- |
Junioren G | CHF 280.- |
Senioren 30+ | CHF 300.- |
Passivmitglieder mit Stimmrecht | CHF 120.- |
Der Verein bedankt sich für das Verständnis für diese Massnahme. Die Beiträge werden ausschliesslich per Rechnung eingezogen.
Ebenfalls verlangt der Verein ab der Saison 2023/24 für jeden Spielertransfer und für jede Neulizenzierung (ab E-Junioren braucht es eine Lizenz) eine Gebühr von CHF 50.-. Diese setzt sich zusammen aus der Aufwandsgebühr, welche der Verein an den Schweizer Fussballverband bezahlt, aus der Lizenzgebühr, welche der Verein ebenfalls dem SFV bezahlen muss sowie aus vereinsinternen Administationskosten. Dieser Betrag fällt nur bei Vereinswechseln oder Neuanmeldungen an und wird anschliessend direkt mit dem Mitgliederbeitrag verrechnet.
Rückerstatten von bezahlten Mitgliederbeiträgen
Bezahlte Mitgliederbeiträge können nicht rückerstattet werden. Folgende Beispielfälle berechtigen dementsprechend nicht zu einer Rückzahlung eines Beitrages:
- Vereinswechsel
- Verletzungen
- Vereinsausschluss
- Austritt aus dem Verein
Andere gewichtige Gründe können im Ausnahmefällen zu einer Rückerstattung führen. Dafür bitten wir um einen schriftlichen Antrag an den Vorstand. Dieser wird gemeinsam mit den verantwortlichen Trainern über den Antrag entscheiden.